Vereinfachte Bewilligung für klimafreundliche Wärmepumpen

Öl- und Gasheizungen verursachen 40 Prozent der CO₂-Emissionen im Kanton Zürich. Angesichts der Klimakrise ist der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme dringend. Durch die Vereinfachung der Bewilligung für Wärmpumpen will die Baudirektion diesen Umstieg weiter begünstigen. Die Vernehmlassung startet in diesen Tagen.

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Die Klimakrise ist die grösste Herausforderung unserer Zeit. Um die Folgen – Hitzewellen, Dürren, Hochwasser und Stürme – einzugrenzen, braucht es rasche und wirksame Massnahmen. Im Kanton Zürich sind rund 120’000 Öl- und Gasheizungen in Betrieb. Sie verursachen rund 40 Prozent der CO2-Emissionen im Kanton Zürich. Dennoch wird heute mehr als jede zweite Öl- oder Gas-Heizung am Ende ihrer Lebensdauer durch eine neue Öl- oder Gas-Heizung ersetzt. Gemäss dem geänderten kantonalen Energiegesetz, das am 28. November 2021 zur Abstimmung kommt, müssen Öl- und Gasheizungen künftig am Ende ihrer Lebensdauer durch ein klimafreundliches Heizsystem ersetzt werden. Dafür kommen meistens Wärmepumpen zum Einsatz.

Schub für mehr Klimaschutz

Um den Umstieg auf Wärmepumpen zu begünstigen, richtet der Kanton Zürich Förderbeiträge aus, die mit dem geänderten Energiegesetz noch aufgestockt werden sollen. Zusätzlich plant die Baudirektion nun, das Bewilligungsverfahren für die Installation von Wärmepumpen zu vereinfachen und startet dafür in diesen Tagen eine Vernehmlassung zur Änderung der Bauverfahrensverordnung (BVV). Die Erleichterung der Abläufe soll dem Ersatz von klimaschädlichen Öl- und Gasheizungen durch klimafreundliche Wärmepumpen zusätzlichen Schub verleihen.

Die Vernehmlassungsvorlage

Die heute erforderliche Bewilligung für den Einbau von Wärmepumpen soll innerhalb der Bauzonen in einfachen Situationen durch ein Meldeverfahren analog dem bereits bestehenden und bewährten Meldeverfahren für Solaranlagen ersetzt werden. Die Baudirektion schlägt vor, die Bauverfahrensverordnung (BVV) wie folgt zu ändern:
 

   
Innen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen Neu generell Meldeverfahren statt Baubewilligung.
Aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen Neu Meldeverfahren statt Baubewilligung für genügend angepasste, kleine Geräte.
Erdsonden-Wärmepumpen Für baurechtlichen Teil (Wärmepumpe und Bohrung) neu nur noch Meldeverfahren, wenn Vorgaben betreffend Nachbarsonden eingehalten sind.
Für gewässerschutzrechtlichen Teil (Bohrung) weiterhin Bewilligung.

Was ist eine Wärmepumpe?

Wärmepumpen können die Wärme im Untergrund, im Wasser oder in der Luft nutzen, um ein Gebäude zu heizen. Sie werden mit Strom betrieben. Moderne Wärmepumpen können nicht nur heizen, sondern auch kühlen – ein angenehmer Zusatznutzen.

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