Verkehrsabgabe für Elektro- & Spezialfahrzeuge

Für reine Elektrofahrzeuge bezahlen Sie keine Verkehrsabgabe (Strassensteuer oder Fahrzeugsteuer). Pauschale Verkehrsabgaben gibt es für Arbeitsmaschinen, Landwirtschaftsfahrzeuge, Händlerschilder und Tagesschilder.

Inhaltsverzeichnis

Elektrofahrzeuge

  • Für Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Antrieb müssen Sie keine Verkehrsabgabe bezahlen. Für Fahrzeuge mit Brennstoffzellen-Antrieb (Wasserstoff-Fahrzeuge) wie zum Beispiel bei einem Hyundai Nexo oder Toyota Mirai (Auflistung ist nicht abschliessend) müssen Sie ebenfalls keine Verkehrsabgabe bezahlen.
  • Für Fahrzeuge, die nicht nur einen elektrischen Antrieb haben (z.B. Hybridautos) bezahlen Sie die Verkehrsabgabe entsprechend der Fahrzeugart.

Veteranenfahrzeuge

Für Fahrzeuge mit dem Veteranenstatus gilt bei den Verkehrsabgaben die Berechnung der entsprechenden Fahrzeugart. Sie bezahlen aber pro Fahrzeug höchstens 400 Franken Verkehrsabgaben. Veteranen-Anhänger sind von der Verkehrsabgabe befreit.

Besondere Motorräder

Drei- und vierrädrige Motorräder (Trikes, Quads, ATVs etc.) und Motorräder mit Seitenwagen: siehe Motorräder.

Arbeitsmaschinen

Fahrzeug Pauschale Verkehrsabgabe
Besondere Arten von Motorwagen (jährliche Verkehrsabgabe)  
Traktoren CHF 450.00
Arbeitsmaschinen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht CHF 200.00
Arbeitsmaschinen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht CHF 400.00
Arbeitskarren CHF 80.00
Motorkarren CHF 150.00
Motoreinachser CHF 50.00

Landwirtschaftsfahrzeuge

Fahrzeug Pauschale Verkehrsabgabe
Traktoren und Motorkarren bis 3000 cmHubraum CHF 80.00
Traktoren und Motorkarren über 3000 cm3 Hubraum CHF 160.00
Kombinationsfahrzeuge CHF 50.00
Arbeitskarren CHF 30.00
Ausnahme-Arbeitskarren
(einschliesslich Gebühr für Sonderbewilligung)
CHF 30.00
Motoreinachser mit Anhänger CHF 30.00
Landwirtschaftliche Ausnahme-Anhänger Keine

Händlerschilder

Für so genannte Kollektiv-Fahrzeugausweise in Kombination mit Händlerschildern («U-Nummern» oder «Garagennummern»).

Händlerschild Pauschale Verkehrsabgabe
Motorwagen CHF 800.00
Motorräder und Kleinmotorräder CHF 130.00
Kleinmotorräder CHF 60.00
Arbeitsmotorfahrzeuge CHF 250.00
Anhänger an Motorwagen CHF 190.00
Anhänger an Motorräder CHF 40.00
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge CHF 200.00

Tagesausweise

Für Tageschilder beziehungsweise Tagesausweise bezahlen Sie einen pauschale Verkehrsabgabe pro 24 Stunden.

Tagesausweis Pauschale Verkehrsabgabe
Leichte Motorwagen
Sattelschlepper bis 3,5 Tonnen
Arbeitsmaschinen
CHF 12.50
Schwere Motorwagen
Sattelschlepper über 3,5 Tonnen
Traktoren
CHF 25.00
Arbeitskarren
Motorkarren
Motoreinachser
CHF 6.20
Motorräder
Kleinmotorräder
CHF 6.20
Anhänger CHF 6.20
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge CHF 6.20

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

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Strassenverkehrsamt - Rechnungswesen

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