Zweite Generation

Das Bild zeigt den Bahnhofplatz in Winterthur.

Für die Agglomerationsprogramme der zweiten Generation wurde die vorangehende Programmgeneration weiterentwickelt und aktualisiert. Zudem wurde das Programm auf vier regionale Agglomerationsprogramme aufgeteilt.

Vier Programmregionen

Durch die Aufteilung auf die vier Programmregionen Limmattal, Stadt Zürich – Glattal, Winterthur und Umgebung sowie Zürcher Oberland konnten die Inhalte besser auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Regionen angepasst und eine stärkere regionale Verankerung der Inhalte erzielt werden. Die Aufteilung ermöglichte zudem die enge Zusammenarbeit und eine gemeinsame Trägerschaft mit dem Kanton Aargau im Rahmen des Agglomerationsprogramms Limmattal. Weiter konnten der Perimeter um den Raum Bülach (Teil des Agglomerationsprogramms Stadt Zürich – Glattal) und das Zürcher Oberland (westlicher Teil) erweitert werden.

Über den vier Agglomerationsprogrammen steht das Dachkonzept. Dieses zeigt die übergeordneten Zusammenhänge aller Agglomerationsprogramme und gibt einen Überblick über die Massnahmen von besonderer Bedeutung. Ebenso behandelt es die Wechselwirkungen mit den benachbarten Agglomerationsprogrammen, insbesondere den Agglomerationsprogrammen Schaffhausen und Obersee.

Massnahmen

Wichtige Ausbauprojekte für neue Tramlinien (Tramverbindung Hardbrücke), Stadtbahnlinien (Limmattalbahn) und S-Bahn (dritte Etappe der vierten Teilergänzung) sind auch in der zweiten Generation enthalten.

In allen Teilgebieten wurden besonders siedlungsunverträgliche Ortsdurchfahrten ermittelt. Durch Umgestaltungen und Aufwertungen werden diese Strassenabschnitte von den Negativwirkungen des motorisierten Verkehrs entlastet. Der Ausbau des Velo- und Fussgängernetzes wird fortgeführt und einige der bestehenden Netzlücken geschlossen, sowohl in den Zentren (z.B. Veloquerung Nord am Bahnhof Winterthur) wie auch auf regionalen Verbindungen.

Das Agglomerationsprogramm der zweiten Generation enthält zudem Massnahmen, die bereits für die dritte Generation vorgemerkt wurden. Unter anderem ist in Schlieren der Ausbau der Engstringerkreuzung geplant, um die Verkehrsverlagerung im Zusammenhang mit dem Bau der Limmattalbahn bewältigen zu können.

Publikumsfassung

Publikumsfassung
Publikumsfassung
Herausgeber/in
Kanton Zürich, Amt für Verkehr
Autor/in
Kanton Zürich, Amt für Verkehr

Mitfinanzierung durch den Bund

Mit dem Regierungsratsbeschluss Nr. 576/2012 wurden die vier Agglomerationsprogramme Siedlung und Verkehr Kanton Zürich beschlossen und dem Bund Ende Juni 2012 zur Mitfinanzierung der darin enthaltenen Massnahmen eingereicht. Der Bund hat alle eingereichten Agglomerationsprogramme geprüft und bewertet, woraus sich die Finanzierungsbeiträge ergeben. Der  Bund unterstützt Massnahmen, die ein entsprechend gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen sowie zwischen 2015 und 2019 bau- und finanzierungsreif sind.

Aufgrund der Programmwirkung hat der Bund einen Beitragssatz von 35 Prozent (Stadt Zürich – Glattal, Limmattal) bzw. 40 Prozent (Winterthur und Umgebung, Zürcher Oberland) an die mitfinanzierten Massnahmen festgelegt. Für die insgesamt 71 Massnahmen bzw. Massnahmenpakete der Agglomerationsprogramme der zweiten Generation können somit Bundesbeiträge von bis zu 319 Millionen Franken beantragt werden.

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