Fahren mit Alkohol

Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ) ist eine Widerhandlung (Straftat) gegen das Strassenverkehrsgesetz. Die Administrativmassnahme gegen Sie hängt von Ihrem Atemalkohol ab. Weitere Faktoren können die Strafe verschärfen.

Beim ersten Mal

Wenn Sie zum ersten Mal eine Widerhandlung (Tat, Verstoss) gegen die Strassenverkehrsvorschriften begehen, gilt Folgendes:

Verwarnung

(leichte Widerhandlung)

  • Wenn Sie mit einer Atemalkohol-Konzentration 0,25 bis 0,39 Milligramm pro Liter (Blutalkoholkonzentration 0,5 bis 0,79 Promille) fahren = nicht qualifizierte Konzentration.
  • Und wenn Sie nicht gleichzeitig noch gegen andere Strassenverkehrs-Vorschriften verstossen.

Mindestens ein Monat Führerausweis-Entzug

(mittelschwere Widerhandlung)

  • Wenn Sie mit einer Atemalkohol-Konzentration 0,25 bis 0,39 mg/l (Blutalkoholkonzentration 0,5 bis 0,79 Promille) fahren = nicht qualifizierte Konzentration.
  • Und wenn Sie gleichzeitig auch noch gegen andere Strassenverkehrs-Vorschriften verstossen (leichte Widerhandlung).

Mindestens drei Monate Führerausweis-Entzug

(schwere Widerhandlung)

  • Wenn Sie mit einer Atemalkohol-Konzentration 0,40 mg/l oder mehr (Blutalkoholkonzentration 0,8 Promille oder mehr) fahren = qualifizierte Konzentration.

Beim wiederholten Mal

Wenn Sie schon einmal eine Administrativmassnahme hatten (z. B. Verwarnung oder Führerausweis-Entzug) wegen Alkohol am Steuer oder wegen eines anderen Verstosses gegen die Strassenverkehrs-Vorschriften:

  • Sie müssen wegen des so genannten Kaskadenystems damit rechnen, dass Sie den Führerausweis länger abgeben müssen als für die Mindestdauer bei der ersten Widerhandlung (siehe oben).

Schwere Fälle: Sicherungsentzug

Wenn Sie bereits mehrmals alkoholisiert gefahren sind oder wenn Sie am Steuer stark betrunken waren, müssen Sie mit noch strengeren Massnahmen rechnen: Wir können Ihren Fahrausweis auf unbestimmte Zeit entziehen (ein so genannter Sicherungsentzug) und Sie zu einer Fahreignungs-Überprüfung verpflichten.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Administrativmassnahmen

Adresse

Lessingstrasse 33
8090 Zürich
Route (Google)


Haltestelle «Sihlcity Nord»

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag
7.15 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr

Telefon

+41 58 811 70 00

E-Mail


Kontaktformular