RBV mit Fachbetrieb vereinbaren

Anleitung

  1. Wer dieses Formular benötigt und wozu

    Wir haben Mängel an Ihrem Fahrzeug festgestellt

    Sie müssen die Mängel an Ihrem Fahrzeug sofort beheben und die Reparatur innert 30 Tagen bestätigen lassen. 

    Für die Bestätigung haben Sie zwei Möglichkeiten:

    • Sie können entweder ein Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV) mit einem berechtigten Fachbetrieb (Garage) Ihrer Wahl vereinbaren. Die Mängel lassen Sie von einem RBV-Fachbetrieb Ihrer Wahl beheben und direkt vom Fachbetrieb bestätigen (Reparaturbestätigungs-Verfahren). Sie müssen das Fahrzeug nicht nochmals beim Strassenverkehrsamt zeigen kommen. 
      Sie können dafür direkt mit Schritt 2 «Nötige Unterlagen» weiterfahren.  
    • Oder Sie lassen die Mängel in einer von Ihnen gewünschten Garage beheben und bringen Ihr Fahrzeug für die Bestätigung nochmals zum Strassenverkehrsamt. Vereinbaren Sie für die Bestätigung beim Strassenverkehrsamt direkt einen Termin mit uns unter folgendem Link:
  2. Nötige Unterlagen

    Vorteile:

    • Fahrzeugausweis
    • Prüfbescheid
  3. Kosten

    Der Fachbetrieb verrechnet Ihnen seinen Aufwand direkt. Für unseren administrativen Aufwand schicken wir Ihnen eine Rechnung von 20 Franken, darin inbegriffen sind die Kosten für den neuen Fahrzeugausweis.

  4. Termin vereinbaren

    Suchen Sie sich einen möglichen RBV-Fachbetrieb aus und vereinbaren einen verbindlichen Termin.

  5. Wie geht es weiter?

    Der Fachbetrieb ist verpflichtet, Ihren Fahrzeugausweis einzuziehen. Sie erhalten vom Fachbetrieb ein Bestätigungsschreiben über das laufende Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV). Sobald das RBV abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns einen neuen Fahrzeugausweis mit den aktuellen Daten.

    Wenn Sie die Frist für das RBV oder eine Nachkontrolle verpassen, müssen Sie die ganze Fahrzeugprüfung wiederholen. Wir schicken Ihnen einen Prüftermin per Post.

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Disposition

E-Mail

Kontaktformular