Kommissionen

Das Veterinäramt wird bei seiner Arbeit im Bereich der Tiergesundheit und des Tierschutzes von drei Kommissionen beraten und unterstützt. Der Einsatz dieser Kommissionen ist im Kantonalen Tierseuchengesetz und im Kantonalen Tierschutzgesetz geregelt.

Tierschutzkommission

Die kantonale Tierschutzkommission berät das Veterinäramt in Fragen des Tierschutzes mit Ausnahme der Tierversuche. Sie kann Auskunft verlangen, Kontrollen begleiten, Einsicht in Akten nehmen und Anträge stellen. Die Tierschutzkommission besteht aus höchstens elf Mitgliedern und setzt sich aus Expertinnen und Experten für Wildtier-, Nutztier- und Heimtierhaltung sowie Fachleuten für Fragen des Tierschutzes zusammen.

Begleitgruppe für
Landwirtschaftsbetriebe in sozial schwieriger Lage

Bei schweren oder andauernden Tierschutzmängeln besteht mit dem Einsetzen einer Begleitgruppe eine Möglichkeit, Landwirtschaftsbetriebe in einer schwierigen Situation zu unterstützen, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen und das Tierwohl sicherzustellen. Eine Begleitgruppe unter der Führung des ZBV kann nur eingesetzt werden, wenn die Tierhalterin oder der Tierhalter die Rahmenbedingungen kennt und sich damit einverstanden erklärt. Hier finden Sie die Vorlage für die Einverständniserklärung. 

Gutachten für Tierhalterinnen und Tierhalter

Tierhalterinnen und Tierhalter können sich an die Tierschutzkommission wenden und ein Gutachten verlangen, wenn sie Rekurs gegen eine Verfügung des Veterinäramts betreffend Tierschutz ergreifen wollen. Anträge auf Gutachten sind schriftlich – per Mail oder Post – ans Sekretariat der Tierschutzkommission zu senden. 

Sekretariat der Tierschutzkommission

tsk@fnb-law.ch
+41 43 344 92 35

Seestrasse 17, 8027 Zürich

Ob die Kosten für das Gutachten die Tierhalterin bzw. der Tierhalter oder das Veterinäramt zu tragen hat, entscheidet im Fall eines Rekurses die Gesundheitsdirektion und in den übrigen Fällen die Tierschutzkommission.

Tierversuchskommission

Die Kantonale Tierversuchskommission setzt sich aus elf Fachpersonen aus den Bereichen Versuchstierkunde, Tierversuche, Ethik und Tierschutz zusammen. Drei Mitglieder werden auf Vorschlag der Tierschutzorganisationen gewählt; Tierschutzorganisationen, Universität und ETHZ sind angemessen vertreten.

Die Tierversuchskommission nimmt zu allen Tierversuchsgesuchen mit Belastung der Tiere Stellung und unterbreitet ihre Bewertung dem Veterinäramt. Weiter wirkt sie beim Vollzug mit und kontrolliert die Versuchstierhaltungen. Tierhaltungen werden mindestens zweimal jährlich unangemeldet besucht.

Die Tierversuchskommission oder drei ihrer Mitglieder können gegen die Tierversuchsbewilligungen des Veterinäramts Rekurs bei der Gesundheitsdirektion und Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen.

Schadenskommission

Die Schadenskommission setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen: je zwei Mitglieder vom Zürcher Bauernverband und von den Tiergesundheitsdiensten für Rinder, Schweine und Kleinwiederkäuer sowie je eines von der Gesellschaft Zürcher Tierärzte, der Vetsuissefakultät der Universität Zürich und der Schweizerischen Tierärztlichen Vereinigung für Komplementär- und Alternativmedizin.

Die Schadenskommission beurteilt bei obligatorischen Impfkampagnen, ob allfällige Schäden mit einer Impfung zusammenhängen und deshalb eine Entschädigung ausgerichtet wird.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 41 41

Telefon

 

Öffnungszeiten


Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Öffnungszeiten Feiertage und Notfallkontakt

E-Mail

kanzlei@veta.zh.ch