Bewilligung zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Optometristin oder Optometrist beantragen

Anleitung

  1. Wer diese Bewilligung benötigt und weitere Informationen

    Wenn Sie im Kanton Zürich als Optometristin oder Optometrist fachlich eigenverantwortlich tätig werden möchten, benötigen Sie gemäss Gesundheitsberufegesetz (GesBG) eine Bewilligung. Diese Berufsausübungsbewilligung erteilt die Kantonale Heilmittelkontrolle.

    Voraussetzungen für ein erstmaliges Gesuch

    • Bachelor of Science in Optometrie FH als Optometristin oder Optometrist oder eidgenössisches Diplom «Augenoptikerin» oder «Augenoptiker»
    • Eintrag im Gesundheitsberuferegister (GesReg/NAREG)

    Weitere Gesuche

    Die Angaben zu den Voraussetzungen und Unterlagen beziehen sich auf ein erstmaliges Gesuch zur fachlich eigenverwantwortlichen Berufsausübung als Optometristin oder Optometrist. Mit diesem Formular können Sie aber auch folgende Gesuche stellen:

    • Ordentliche Bewilligungserneuerung nach 10 Jahren
    • Bewilligungserneuerung ab Alter 70

    Gebühren

    Bewilligung Preis in Franken
    Neuerteilung fachlich eigenveranwortliche Tätigkeit 800
    Eneuerung fachlich eigenverantwortliche Tätigkeit 200

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung des Gesuches kann bis zu 20 Arbeitstagen dauern.

    Konsequenzen bei fehlender Bewilligung

    Wer ohne Bewilligung tätig ist, muss gemäss Artikel 61 des Gesundheitsgesetzes (GesG) mit einer Busse von bis zu 50'000 Franken rechnen.

  2. Benötigte Unterlagen

    Je nach Gesuch müssen Sie andere Dokumente beilegen. Diese sind hier nach Gesuchsart aufgeschlüsselt.

    Erstmaliges Gesuch um Bewilligung

    • Kopie des Diploms Bachelor of Science in Optometrie FH oder Kopie eidgenössisches Diplom «Augenoptikerin» oder «Augenoptiker»
    • Bei ausländischem Diplom: Kopie des Diploms und Kopie der eidgenössischen Anerkennungsbestätigung
    • Handlungsfähigkeitszeugnis der Wohngemeinde (nicht älter als 3 Monate)
    • Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate)
    • Bei Zuzug aus dem Ausland: Strafregisterauszüge und polizeiliche Führungszeugnisse früherer Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaaten (letzte 10 Jahre)
    • Personen mit ausserkantonalen Berufsausübungsbewilligungen: Kopie der Bewilliung und Certificate of Good Standing (Unbedenklichkeitserklärung) von jedem Kanton, in dem sie eine gültige Berufsausübungsbewilligung haben (nicht älter als 3 Monate)

    Ordentliche Bewilligsungserneuerung nach 10 Jahren

    • Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate)

    Bewilligungserneuerung ab Alter 70

    • Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate)
    • Zusätzlich: Ärztliches Zeugnis betreffend Gesundheitszustand
  3. Gesuch einreichen

    Grund des Gesuchs
    Weshalb reichen Sie ein Gesuch ein?

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Angaben zur Person

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    TT.MM.JJJJ

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    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

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    Adresse und Kontakt

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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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    Die Eingabe entspricht nicht den Vorgaben für eine Telefonnummer.

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    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

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    Diplom

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    TT.MM.JJJJ

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    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    Aktuelle Tätigkeit
    Arbeiten Sie zur Zeit fachlich eigenverantwortlich in einem Betrieb im Kanton Zürich?

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Ort der fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübung

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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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    TT.MM.JJJJ

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    Bisherige Berufstätigkeit
    Verfügen Sie über eine Bewilligung der fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübung in einem anderen Kanton bzw. einem anderen Staat?

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Haben Sie bis zu diesem Datum schon in einem anderen Kanton/Staat ein Gesuch um eine Berufsausübungsbewilligung gestellt, ohne dass es bis jetzt zu einer Bewilligungserteilung gekommen ist?

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Laufen Verfahren gegen Sie in einem anderen Kanton/Staat (aufsichts-, standes- oder kassenrechtliche Verfahren, Strafverfahren, Haftpflicht- oder Zivilverfahren mit Bezug auf die berufliche Tätigkeit)?

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Liegen in der Schweiz oder in anderen Staaten Strafregistereinträge gegen Sie vor?

    Dies ist ein Pflichtfeld.

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    Fachliche Voraussetzungen
    Bachelor of Science in Optometrie FH als Optometristin oder Optometrist oder eidgenössisches Diplom «Augenoptikerin» oder «Augenoptiker»

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    Ausländisches Diplom und Anerkennungsausweis

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    Berufsausübungsbewilligung(en) in anderen Kantonen/Staaten

    Bei nicht in einer Amtssprache der Schweiz oder in Englisch abgefassten Dokumenten ist zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache nötig.

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    Unbedenklichkeitserklärung(en) (Certificate of good standing) der für die Approbationskontrolle zuständigen Gesundheitsbehörde(n)

    Amtlich beglaubigte Kopie, nicht älter als 3 Monate. Bei nicht in einer Amtssprache der Schweiz oder in Englisch abgefassten Dokumenten ist zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache nötig.

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    Persönliche Voraussetzungen
    Handlungsfähigkeitszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

    Bei Wohnsitz in der Schweiz: das Zeugnis wird in der Regel durch die Wohngemeinde ausgestellt

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    Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister (nicht älter als 3 Monate)

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    Bei Zuzug aus dem Ausland (nicht älter als 3 Monate)

    Strafregisterauszüge/polizeiliche Führungszeugnisse früherer Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaaten (der letzten 10 Jahre)

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    Ärztliches Zeugnis betreffend Gesundheitszustand

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    Bestätigung der Angaben

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Vielen Dank.

    Wir danken Ihnen für die Einreichung des Bewilligungsgesuchs. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bei Vollständigkeit der Unterlagen bis zu 20 Arbeitstage beanspruchen kann.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Falls Sie das Formular lieber mit einer PDF-Software oder ausgedruckt ausfüllen möchten, können Sie es hier herunterladen:

    Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an folgende Adresse:

    Kantonale Heilmittelkontrolle

    Adresse

    Haldenbachstrasse 12
    8006 Zürich
    Route (Google)

     

  4. Wie es weiter geht

    In der Regel erfolgt der Entscheid innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Vielen Dank für Ihre Geduld.

    Haben Sei weitere Fragen? Wenden Sie sich telefonisch an +41 43 258 61 00 oder via E-Mail an heilmittelkontrolle@khz.zh.ch.