Bewilligung für eine Vertretung in einer Drogerie beantragen

Anleitung

  1. Wer diese Bewilligung benötigt und weitere Informationen

    In einer Drogerie wird gemäss Verordnung über die nicht-universitären Medizinalberufe (nuMedBV) eine Vertretung notwendig, wenn die verantwortliche Person innerhalb von 12 Monaten länger als 14 Wochen abwesend ist. Diese Bewilligung erteilt die Kantonale Heilmittelkontrolle.

    Bewilligungen werden für längstens sechs Monate erteilt. Sie können aus wichtigen Gründen verlängert werden.

    Voraussetzung

    Selbstständige Berufsausübungsbewilligung

    Gebühren

    Bewilligung Preis in Franken
    Neuerteilung Vertretung 80
    Verlängerung Vertretung 80

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung des Gesuches kann bis zu 20 Arbeitstagen dauern.

    Konsequenzen bei fehlender Bewilligung

    Wer ohne Bewilligung tätig ist, muss gemäss Artikel 61 des Gesundheitsgesetzes (GesG) mit einer Busse von bis zu 50'000 Franken rechnen.

  2. Benötigte Unterlagen

    • Kopie der Berufsausübungsbewilligung
    • Personen mit ausserkantonalen Berufsausübungsbewilligungen: Kopie der Bewilliung und Certificate of Good Standing (Unbedenklichkeitserklärung) von jedem Kanton, in dem sie eine gültige Berufsausübungsbewilligung haben (nicht älter als 3 Monate)
    • Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate)
  3. Gesuch einreichen

    Grund des Gesuchs
    Grund des Gesuchs

    Dies ist ein Pflichtfeld.

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    TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ

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    Bitte geben Sie eine korrekte Zeitspanne an.

    Verantwortliche Person

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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    +41 __ ___ __ __

    Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Vertretung

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    TT.MM.JJJJ

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    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

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    Beilagen
    Wo wurde Ihre Berufsausübungsbewilligung ausgestellt?

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    Berufsausübungsbewilligung Kanton Zürich

    ausgestellt von der Kantonalen Heilmittelkontrolle Zürich

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    Berufsausübungsbewilligung anderer Kanton/Staat

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    Unbedenklichkeitserklärung (Letter of good standing)

    Amtlich beglaubigte Kopie, nicht älter als 3 Monate. Bei nicht in einer Amtssprache der Schweiz oder in Englisch abgefassten Dokumenten ist zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache nötig.

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    Bestätigung

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Vielen Dank.

    Wir danken Ihnen für die Einreichung des Bewilligungsgesuchs. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bei Vollständigkeit der Unterlagen bis zu 20 Arbeitstage beanspruchen kann.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Falls Sie das Formular lieber mit einer PDF-Software oder ausgedruckt ausfüllen möchten, können Sie es hier herunterladen:

    Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an folgende Adresse:

    Kantonale Heilmittelkontrolle

    Adresse

    Haldenbachstrasse 12
    8006 Zürich
    Route (Google)

     

  4. Wie es weiter geht

    In der Regel erfolgt der Entscheid innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Vielen Dank für Ihre Geduld.

    Haben Sei weitere Fragen? Wenden Sie sich telefonisch an +41 43 258 61 00 oder via E-Mail an heilmittelkontrolle@khz.zh.ch.