Sonderpädagogik

Ein Knabe hat eine bunt verzierte Kartonschachtel über den Kopf gestülpt und schaut zufrieden aus einer daraus ausgeschnittenen Rundung heraus.

Sonderpädagogische Massnahmen helfen Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, geistigen oder sprachlichen Beeinträchtigungen. Sogenannte Abklärungsstellen können ermitteln, ob dafür Bedarf besteht. Je nach Art der Beeinträchtigung sind verschiedene Förderungen oder Therapien sinnvoll.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Beratung und Abklärung

Hat Ihr Kind Probleme beim Sprechen, Sehen, Hören oder im Verhalten und sind Sie besorgt über seine Entwicklung, bietet der Kanton Zürich Unterstützungsleistungen. Um herauszufinden, ob ihr Kind sonderpädagogische Unterstützung benötigt, ist eine sogenannte Abklärung nötig.

Während der Schulzeit ist die jeweilige Schulgemeinde für die sonderpädagogischen Massnahmen zuständig. Informationen dazu erhalten Sie direkt von Ihrer Schule oder über folgenden Link:

Erstberatung

Sie vermuten, dass Ihr Kind einen besonderen Förderbedarf hat? Melden Sie sich für eine Erstberatung bei einer Therapie- und Förderstelle an. Im Rahmen einer einstündigen Beratung können Sie Ihre Fragen besprechen.

Falls Sie bereits in Kontakt mit einer Fachperson sind (zum Beispiel Kinderärztin, Krippenleiterin oder Lehrperson), ist oft keine Erstberatung nötig. Sie können Ihr Kind direkt zur Abklärung anmelden.

Anmeldung zur Abklärung

Vermuten Sie oder eine Fachperson, dass Ihr Kind sonderpädagogische Massnahmen benötigt, können Sie es zur Abklärung anmelden. Mit Ihrem Einverständnis kann die Anmeldung auch direkt durch die Fachperson oder die Therapie- und Förderstelle erfolgen. Volljährige Jugendliche können sich selbst anmelden.

Im Kanton Zürich gibt es zwei Abklärungsstellen. Wenden Sie sich an die für Ihren Bezirk zuständige Stelle: 

Kinderspital Zürich, Entwicklungspädiatrie, Fachstelle Sonderpädagogik

sonderpaedagogik@kispi.uzh.ch
+41 44 266 34 86
Steinwiesstrasse 75, 8032 Zürich

Zuständig für die Bezirke: Affoltern, Dielsdorf, Dietikon, Horgen, Meilen, Uster & Stadt Zürich

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Kantonsspital Winterthur, Sozialpädiatrisches Zentrum, Fachstelle Sonderpädagogik

sonderpaedagogik.spz@ksw.ch
+41 52 266 37 23
Brauerstrasse 15, Postfach 834, 8401 Winterthur

Zuständig für die Bezirke: Andelfingen, Bülach, Hinwil, Pfäffikon & Winterthur

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Abklärung

Die Abklärungsstelle ermittelt den sonderpädagogischen Bedarf Ihres Kindes. Dazu benötigt sie Informationen von verschiedenen weiteren Stellen, zum Beispiel dem Kinderarzt oder der Mütter- und Väterberatung.

Die Abklärungsstelle entscheidet anhand vorgegebener Kriterien (etwa Gesundheit und Entwicklungszustand sowie familiäres Umfeld), mit welchen sonderpädagogischen Massnahmen das Kind unterstützt werden kann.

Massnahmen

Je nach Art der Beeinträchtigung sind unterschiedliche sonderpädagogische Massnahmen sinnvoll.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Heilpädagogische Früherziehung fördert Kinder, die in der Entwicklung beeinträchtigt sind. Die Kinder erhalten professionelle Begleitung im familiären Umfeld. Auch die Eltern werden beraten, damit sie die Entwicklung des Kindes unterstützen können und sich in der Begleitung ihres Kindes kompetent fühlen.

Die Massnahme umfasst maximal 115 Stunden pro Jahr. Die Durchführung findet entweder am Wohnort des Kindes, in den Praxisräumlichkeiten der Förderstelle oder in der Kita statt.

Die Low Vision Pädagogik ist ein Spezialbereich der Heilpädagogischen Früherziehung für Kinder mit einer Sehschädigung. Die Massnahme beinhaltet insbesondere die Förderung der Sehentwicklung ab einem möglichst frühen Zeitpunkt.

Die Massnahme umfasst maximal 115 Stunden pro Jahr. Die Durchführung findet am Wohnort des Kindes, in den Praxisräumlichkeiten der Förderstelle oder in der Kita statt.

Audiopädagogik ist die Behandlung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Problemen beim Hören, wie z. B. Schwerhörigkeit, Resthörigkeit oder Gehörlosigkeit.

Die Massnahme umfasst maximal 115 Stunden pro Jahr. Die Durchführung findet am Wohnort des Kindes, in den Praxisräumlichkeiten der Förderstelle oder in der Kita statt.

Die Hörsehbehindertenpädagogik ist ein Spezialbereich der Heilpädagogischen Früherziehung. Sie dient der Förderung von Kindern mit einer Hör- und Sehbehinderung bis hin zur vollständigen Taubblindheit. Die Massnahme beinhaltet insbesondere die Förderung der Wahrnehmung und der Kommunikation.

Die Massnahme umfasst maximal 115 Stunden pro Jahr. Sie findet entweder am Wohnort des Kindes, in den Praxisräumlichkeiten der Förderstelle oder in der Kita statt.

Logopädie ist die Behandlung und Therapie von Kindern und Jugendlichen mit Problemen der mündlichen und schriftlichen Sprachentwicklung. Sie beinhaltet das Sprechen, die Kommunikation, den Redefluss, die Stimme und das Schlucken. Auch die Eltern werden beraten, damit sie ihre Kinder sprach- und kommunikationsförderlich unterstützen können. Zu den logopädischen Massnahmen für Jugendliche gehört auch die Therapie der Legasthenie (Lese- und Rechtschreibstörung).

Die Massnahme umfasst maximal 75 Stunden pro Jahr. Die Durchführung findet in der Regel in den Räumen der Therapiestelle statt. Die Therapie kann in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Kindern mit Schluck-, Ess- und Trinkstörungen sowie bei Kindern mit schweren Körperbehinderungen, am Wohnort stattfinden.

Einblick in sonderpädagogische Massnahmen

Heilpädagogische Früherziehung - Was hilft das unserem Kind und unserer Familie?
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Kosten

Die sonderpädagogischen Leistungen richten sich an Kinder und Jugendliche mit Aufenthalt im Kanton Zürich und sind unentgeltlich.

Bis zum Kindergarten beinhalten sie die Heilpädagogische Früherziehung, Audiopädagogik sowie Logopädie. Während der Schulzeit ist die jeweilige Schulgemeinde für die sonderpädagogischen Massnahmen zuständig. Informationen erhalten Sie an Ihrer Schule oder im Bereich Besonderer Bildungsbedarf.

Nach Abschluss der Volksschule bis zum vollendeten 20. Lebensjahr besteht Anspruch auf Audiopädagogik und Logopädie. Dies betrifft beispielsweise alle Gymnasiastinnen und Gymnasiasten.

Reisekosten

Die Fahrtkosten einer Begleitperson für das zu behandelnde Kind oder die Fahrtkosten des/der Jugendlichen werden erstattet. In der Regel werden die Transportkosten für den öffentlichen Verkehr (2. Klasse) übernommen. Bei Benutzung des Privatautos (70 Rappen pro Kilometer) werden ebenfalls im Maximum die Fahrtkosten der öffentlichen Verkehrsmittel (2. Klasse) erstattet. Für behinderungsbedingte Ausnahmen (Kosten für Fahrdienste oder Taxi) muss vorab ein Gesuch beim Amt für Jugend und Berufsberatung eingereicht werden.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Sonderpädagogische Massnahmen

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 96 18

Telefon

E-Mail

spm@ajb.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: