Tagesstrukturen

Um den Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu vereinfachen, müssen die Gemeinden unterrichtsergänzende Tagesstrukturen bereitstellen. Alternativ können auch Tagesschulen eingerichtet werden.

Rahmenbedingungen  

Die Rahmenbedingungen für Tagestrukturen und Tagesschulen sind im Volksschulgesetz und in der Volksschulverordnung aufgelistet. Die Gemeinden im Kanton Zürich setzen diese Vorgaben um.

Die Gemeinden müssen an Schultagen von 7.30 bis 18 Uhr bedarfsgerechte, unterrichtsergänzende Tagesstrukturen anbieten. 

In der Regel können die Eltern die gewünschten Betreuungsangebote modulartig wählen. Die Tarife werden von den Gemeinden festgelegt.

Umfang 

In welcher Form und in welchem Umfang eine Gemeinde Tagesstrukturen bereitstellen muss, hängt vom Bedarf vor Ort ab. Im einfachsten Fall genügt ein Mittagstisch, in anderen Fällen braucht es Betreuungsangebote von 7.30 bis 18 Uhr. 

Grundsätzlich müssen so viele Betreuungsplätze bereitstehen, wie von den Eltern nachgefragt werden. Deshalb ermitteln die Gemeinden regelmässig und rechtzeitig vor Beginn eines Schuljahres den Bedarf. Wartelisten für Betreuungsplätze dürfen nur ausnahmsweise und nur für kurze Zeit geführt werden.

Standorte 

Idealerweise sollten sich die Räume für die Betreuung auf dem Schulareal oder in der Nähe von Schulen und Kindergärten befinden. Ziel ist es, dass die Kinder den Weg dorthin selber zurücklegen können. Wo dies nicht möglich ist, muss die Gemeinde eine Begleitung oder einen Transportdienst organisieren.

Ausbau und Betrieb 

Die Betreuung wird in der Regel in verschiedenen Modulen mit festem Zeitrahmen angeboten (z.B. Mittagsbetreuung nach Unterrichtsende um 11.55 Uhr bis 14 Uhr). Während der Betreuungszeiten haben die Betreuungspersonen die Aufsichtspflicht. Die Kinder werden erst nach Ablauf der jeweiligen Betreuungszeit aus deren Obhut entlassen. Auf Wunsch der Eltern und in Absprache mit den Betreuungspersonen können einzelne Kinder den Betreuungsort früher verlassen. Die Betreuungseinrichtungen können dazu Bedingungen festlegen (z.B. frühere Entlassung aus der Mittagsbetreuung, aber erst nach dem Mittagessen ab 13 Uhr). Abmachungen mit dem Kinderhort sollten schriftlich festgehalten und von den Eltern unterschrieben werden.

Die folgenden Dokumente können per Mail an unterrichtsfragen@vsa.zh.ch bestellt werden.

  • Kostenberechnungstool
  • Grafiktool zur Hortauslastung

Familienergänzende Betreuung

Für die Betreuung im Vorschulalter – beispielsweise in Kinderkrippen oder Kindertagesstätten – sowie für Tagesfamilien ist das Amt für Jugend und Berufsberatung zuständig.

Tagesschulen

Als Alternative zu unterrichtsergänzenden Tagesstrukturen können Gemeinden Tagesschulen anbieten. In Tagesschulen sind Unterricht und Betreuung pädagogisch, organisatorisch, personell und räumlich in einem gesamtpädagogischen Konzept miteinander verbunden. Der Besuch von unterrichtsergänzenden Tagesstrukturen ist grundsätzlich freiwillig. Hingegen kann in Tagesschulen ein Teil der Betreuungsangebote obligatorisch sein. Parallel zu Tagesschulen mit obligatorischen Angeboten müssen Schulkinder auch Unterricht mit frei wählbarer Betreuung besuchen können. 

Auch in Tagesschulen werden die Kosten für die schulergänzende Betreuung verrechnet. 

Aufbau 

Das Volksschulamt stellt für den Aufbau von Tagesschulen verschiedene Informationen, Arbeitsmaterialien und Links bereit.

Die Tagesschule, von der Idee bis zur Einführung

Die Tagesschule, von der Idee bis zur Einführung
Die Tagesschule, von der Idee bis zur Einführung

Verschiedene Checklisten und ein Kostenberechnungstool ergänzen die Broschüre «Tagesschule – von der Idee bis zur Einführung» (siehe oben).

Diese Dokumente können per Mail an unterrichtsfragen@vsa.zh.ch bestellt werden.

  • Checkliste 1-4 (Impuls, Konzept, Realisierung, Einführung)
  • Vorlage Projektauftrag 
  • Kostenberechnungstool
  • Beispiel Betriebsreglement (Tagesschule Horgenberg)

In der Broschüre «Tagesstrukturen - Allgemeine Informationen und spezifische Vorgaben» finden Sie auf Seite 12 und 13 weitere Informationen zur den Rahmenbedingungen für Tagesschulen. Das Dokument ist unter dem Titel «Rahmenbedingungen»  aufgeschaltet.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Beratung durch kantonale Tagesschulen

An verschiedenen Orten im Kanton Zürich wurden bereits Tagesschulen aufgebaut. Das Volksschulamt listet fünf erfahrenen Tagesschulen mit verschiedenen Voraussetzungen und Modellen auf (Kontakttagesschulen). Die dortigen Verantwortlichen beraten interessierte Schulleitungen oder Behördenmitglieder bei spezifischen Fragen oder bei der Umsetzung ihres Tagesschulkonzepts.

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Qualität in Tagesstrukturen und Tagesschulen

Genau wie im Unterricht, ist auch in den unterrichtsergänzenden Tagesstrukturen und in Tagesschulen die Qualitätssicherung ein wichtiges Thema. Zu diesem Zweck hat die Pädagogische Hochschule Zürich das Arbeitsbuch «QuinTaS - Qualität in Tagesschulen/Tagesstrukturen» erarbeitet.

Die Zürcher Schulgemeinden und Schulkreise können je eine Ausgabe von QuinTaS beziehen, das Volksschulamt übernimmt die Kosten. Die Bestellung erfolgt über die Website des Verlags (siehe Link). Im Bestellformular muss die Gemeinde-Nummer angegeben werden (Bestellübersicht, Feld «Bestellkommentar»).
 

Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Pädagogisches

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 22 62

Sekretariat

Montag bis Freitag

8.00 bis 11.45 Uhr,
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

unterrichtsfragen@vsa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: