Auditorinnen und Auditoren (Weisung)

Titel
Auditorinnen und Auditoren (Weisung)
Kapitel
Besondere Arbeitsverhältnisse
Publikationsdatum
1. Januar 2012

Weisung der Direktion der Justiz und des Innern vom 1. Januar 2012 

  1. Die Entlöhnung für Auditoren/Auditorinnen der Direktion der Justiz und des Innern wird ab 1. Januar 2012 wie folgt ausgerichtet:

    1. - 3. Monat: Fr. 3'874 pro Monat / Fr. 50'367 pro Jahr, KL 8 AS 2
    4. - 12. Monat: Fr. 5'038 pro Monat / Fr. 65'504 pro Jahr, KL 13 AS 1
    ab 13. Monat: Fr. 5'217 pro Monat / Fr. 67'823 pro Jahr, KL 13 LS 1

    Lohnänderungen ab 4. Monat bleiben vorbehalten.

    Vor dem Eintritt in die Direktion absolvierte Auditoriate beim Gericht oder vergleichbare Berufserfahrung, werden bei der Entlöhnung angerechnet. (Bsp. Nach einem 6-monatigen Gerichtsauditoriat wird der Auditor in der DJI in KL 13, AS 1 entlöhnt).
  2. Die in Ziffer 1 genannten Anstellungsfristen gelten für den Fall einer 100%-igen Beschäftigung; sie verlängern sich bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsgrad (50% = Verdoppelung der Fristen), wobei bei der Berechnung jeweils auf den nächsten vollen Monat abgerundet wird.
  3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Personalgesetzes und seiner Ausführungserlasse.
  4. Gemäss § 7 der Verordnung des Obergerichts über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf vom 21.06.2006 wird die Auditorentätigkeit wie folgt angerechnet:
    Auditoriate in der Strafverfolgung Erwachsene werden voll angerechnet
    Auditoriate in übrigen Verwaltungseinheiten werden teilweise - in der Regel zur Hälfte - jedoch höchstens zu 6 Monaten angerechnet.

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