Boden

Boden ist Lebensraum und Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen. Hier erfahren Sie warum. Die vielfältigen Funktionen des Bodens zu schützen und zu erhalten, ist Aufgabe der Fachstelle Bodenschutz.

Boden – ein Lebensraum

Boden ist mehr als Dreck oder Baugrund. Viele sind sich seiner Funktion als unsere Lebensgrundlage nicht mehr bewusst. Kein Wunder, denn der Begriff «Boden» ist in der Umgangssprache mehrdeutig: Fussboden, Parkettboden, Boden als Investitionsgut, Boden als Handelsware, Boden als Filtersubstrat oder Boden als fruchtbare Produktionsbasis. Manchmal ist die Fläche gemeint, dann wieder der Boden mit seinen Bestandteilen oder Boden als Lebensraum.

Boden ist ein wichtiger Bestandteil des gesamten Ökosystems und Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen.

In seiner intensiv belebten obersten Schicht zerlegen Mikroorganismen die abgestorbene Biomasse von Pflanzen und Tieren in ihre Grundbestandteile und machen sie so wieder für das Ökosystem verfügbar. Im unteren Teil des Bodens werden die Mineralien des Gesteinsuntergrundes durch chemische Prozesse umgewandelt. Dadurch können diese wiederum von den Pflanzenwurzeln aufgenommen werden.

Aufbau des Bodens

Der Begriff Boden bezeichnet die oberste belebte Schicht der Erdoberfläche, die den Pflanzen als Wurzelraum zur Verfügung steht. Der natürlich gewachsene Boden besteht aus dem dunkelbraunen Oberboden (Humus) und dem meist gelbbraunen bis rostbraunen Unterboden (Stockerde). Er reicht im Mittelland etwa einen Meter in die Tiefe. Böden sind vielseitig, deren Entwicklung hängt von vielen Faktoren wie Gestein, Relief, Klima, Flora und Fauna ab. Ihre Eigenschaften wie Farbe oder Mächtigkeit variieren daher räumlich stark.

Einen Schnitt durch den Boden von der Oberfläche bis zum Muttergestein nennt man Bodenprofil. Es lässt eine Abfolge von Schichten erkennen – die Bodenhorizonte. Je nach Horizontabfolge werden Bodentypen mit verschiedenen Eigenschaften unterschieden. Die Horizonte entstehen durch Bodenbildungsvorgänge und unterscheiden sich meist farblich. Sie haben verschiedene biologische, chemische und physikalische Eigenschaften. In der Bodenkunde werden sie mit den Buchstabensymbolen A, B und C bezeichnet.

Querschnitt eines Bodenprofils mit drei Horizonten. A-Horizont: dunkler Oberboden. B-Horizont: heller Unterboden. C-Horizont: Muttergestein.
Bodenprofil mit drei Horizonten. Quelle: Fachstelle Bodenschutz

A-Horizont: Oberboden

Humusreich, dunkel, viele Bodenlebewesen, stark durchwurzelt, lockere und krümelige Struktur, 5 bis 30 Zentimeter mächtig

B-Horizont: Unterboden

Humusarm, hell, manchmal leicht rostfarben, wenig Wurzeln, verwitterte Steine, 30 bis 80 Zentimeter mächtig

C-Horizont: Muttergestein

Graue Farbtöne, unverwittertes Gestein (Kies, Fels), von Bodenbildungsprozessen noch nicht erfasst

Ein gut entwickelter Boden besteht aus einer Matrix aus festen Bestandteilen wie Steine, Sand, Ton und Humus und aus einem Porensystem, in dem sich neben Wasser und Luft die verschiedensten Lebewesen befinden. Wichtige Bestandteile der Matrix sind Tonmineralien und Humus, weil sie Nährstoffe für die Pflanzenwurzeln binden können. Dasselbe kann auch mit Schadstoffen geschehen. Ein intaktes Porensystem ist wichtig, damit die Pflanzenwurzeln Zugang zu Wasser, Luft und Nährstoffen haben. 

Bodenfruchtbarkeit erhalten

Unsere natürlich gewachsenen Böden sind eine knappe, kaum erneuerbare Ressource und erfüllen verschiedene lebenswichtige Funktionen:

  • Sie sind die Grundlage für unsere Ernährung
  • Sie sind Lebensraum für Pflanze, Tier und Mensch
  • Sie schützen das Grund- und Trinkwasser, indem sie Schadstoffe herausfiltern
  • Sie speichern Wasser und Nährstoffe für Pflanzen
  • Sie speichern CO2 und wirken dem Treibhauseffekt entgegen

Veränderungen der Umwelt und menschliche Aktivitäten können die Fruchtbarkeit von Böden beeinträchtigen oder zerstören. Es ist die Aufgabe der Fachstelle Bodenschutz, die vielfältigen Funktionen des Bodens zu schützen und zu erhalten. 

Ziel des Bodenschutzes ist es, die Fruchtbarkeit des Bodens zu erhalten und so den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Nachhaltigkeit zu erfüllen.

 

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