Bildungsabschluss nachholen

Ein Schulabschluss erleichtert den Einstieg ins Schweizer Bildungssystem und ein Berufsabschluss verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Im Kanton Zürich können Erwachsene sowohl einen Schulabschluss als auch einen Berufsabschluss nachholen.

Schulabschluss für Erwachsene

Ein Sekundarabschluss bildet die Basis für einen Berufsabschluss oder ebnet den Weg zu einer weiterführenden Schule.

Mit dem Sekundarschulabschluss auf Stufe A ist bei guten Leistungen eine Ausbildung an der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene (KME) oder der Berufsmaturitätsschule (BMS) möglich.

Berufsabschluss für Erwachsene

Es gibt unterschiedliche Wege, einen ersten Berufsabschluss zu erwerben oder den Beruf zu wechseln.

  • Reguläre Berufslehre
  • Verkürzte Berufslehre
  • Direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren
  • Validierungsverfahren

Besuchen Sie eine Informationsveranstaltung zum Thema Berufsabschluss für Erwachsene und erfahren Sie, welcher der Wege der sinnvollste für Sie ist.

Sie wissen bereits, dass Sie ein Validierungsverfahren absolvieren möchten? Dann melden Sie sich direkt zu einem Obligatorischen Informationsanlass an.

Reguläre Berufslehre

Sie möchten beruflich in ein anderes Gebiet wechseln und haben wenig bis keine Berufserfahrung im gewünschten Tätigkeitsgebiet? Dann absolvieren Sie eine reguläre Berufslehre in einem Betrieb, der die Ausbildungsverantwortung hat.

Eine Berufslehre ist in allen Berufen möglich. Sie dauert zwei Jahre (eidg. Berufsattest EBA) bzw. drei oder vier Jahre (eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ). Sie besuchen den Unterricht an der Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse. Je nach Vorbildung ist eine Befreiung von einem Unterrichts- und/oder Qualifikationsbereich (zum Beispiel Allgemeinbildung) möglich. Die reguläre Berufslehre schliessen Sie mit der Abschlussprüfung ab.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  • Suche eines Lehrbetriebes (Lehrstelle) und Abschluss eines Lehrvertrages
  • Bewilligung des Lehrvertrages durch die kantonale Behörde
  • Absolvieren der beruflichen Grundbildung
  • Absolvieren der Abschlussprüfung
  • Erhalt des eidgenössischen Berufsattests bzw. eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses

Sie suchen sich einen Lehrbetrieb (Lehrstelle) und schliessen einen Lehrvertrag ab, der von der kantonalen Behörde bewilligt wird.
Empfehlung: Ihre Deutschkenntnisse entsprechen mindestens dem Sprachniveau B1. In einigen Berufen, vor allem in denen mit regelmässigem Kontakt mit Menschen, ist das Deutschniveau B2 von Vorteil.

Der Lohn während der Ausbildungsdauer ist Verhandlungssache. Erwachsene handeln mit dem Lehrbetrieb bei Abschluss des Lehrvertrages den Lohn aus. Sie orientieren sich dabei an Ihrer Berufserfahrung und den Kosten für Ihren Lebensunterhalt. In vielen Berufen gibt es Lohnempfehlungen; Berufsverbände geben Auskunft.

Der Lehrbetrieb verpflichtet Lernende nur für die im Lehrvertrag definierte Lehrzeit. Danach muss ein neuer Arbeitsvertrag ausgehandelt oder eine neue Stelle gesucht werden.

Die Kosten für den Besuch der Berufsfachschule trägt der Kanton. Die Kosten für die überbetrieblichen Kurse tragen Lehrbetrieb und Kanton gemeinsam.

Verkürzte Berufslehre

Sie haben bereits eine abgeschlossene Vorbildung (berufliche Grundbildung, Maturität oder Ähnliches) oder ausreichende Vorkenntnisse? Sie möchten in einem (anderen) Beruf einen anerkannten Abschluss erwerben?

Dann können Sie eine um ein bzw. zwei Jahre verkürzte Berufslehre in einem Betrieb absolvieren. Zudem besuchen Sie den berufskundlichen Unterricht an der Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse. Je nach Vorbildung ist eine Befreiung eines Unterrichts- und/oder Qualifikationsbereiches (zum Beispiel Allgemeinbildung) möglich. Die verkürzte berufliche Grundbildung ist in allen Berufen möglich. Sie endet mit der Abschlussprüfung.

Die Verkürzung erfolgt individuell und auf Antrag durch Ihren Lehrbetrieb. Sie wird zusammen mit dem Lehrvertrag durch die kantonalen Behörden bewilligt.

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  • Suche eines Lehrbetriebes (Lehrstelle) und Abschluss eines Lehrvertrages
  • Bewilligung des Lehrvertrages durch die kantonale Behörde
  • Absolvieren der beruflichen Grundbildung
  • Absolvieren der Abschlussprüfung
  • Erhalt des eidgenössischen Berufsattests bzw. eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses

Sie suchen sich einen Lehrbetrieb (Lehrstelle) und schliessen einen Lehrvertrag ab, der von der kantonalen Behörde bewilligt wird Sie haben ausreichende Vorbildung oder Vorkenntnisse.

Empfehlung: Ihre Deutschkenntnisse entsprechen mindestens dem Sprachniveau B1. In einigen Berufen, vor allem in denen mit regelmässigem Kontakt mit Menschen, ist das Deutschniveau B2 von Vorteil.

Der Lohn während der Ausbildungsdauer ist Verhandlungssache. Erwachsene handeln mit dem Lehrbetrieb bei Abschluss des Lehrvertrages den Lohn aus. Sie orientieren sich dabei an ihrer eigenen Berufserfahrung und an den Kosten, die sie für ihr Leben haben. In vielen Berufen gibt es Lohnempfehlungen, Berufsverbände geben Auskunft.

Der Lehrbetrieb verpflichtet Lernende nur für die im Lehrvertrag definierte Lehrzeit. Danach muss ein neuer Vertrag ausgehandelt oder eine neue Stelle gesucht werden.

Die Kosten für den Besuch der Berufsfachschule trägt der Kanton. Die Kosten für die überbetrieblichen Kurse tragen Lehrbetrieb und Kanton gemeinsam.

Direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren

Sie verfügen über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einem Tätigkeitsgebiet? Dann können Sie einen Berufsabschluss erwerben, indem Sie das Qualifikationsverfahren durchlaufen. Dies ist grundsätzlich in fast jedem Beruf und berufsbegleitend möglich.

Sie bereiten sich selbstständig auf das Qualifikationsverfahren vor und legen dieses ab. Zur Vorbereitung können Sie gemeinsam mit anderen Lernenden in Regelklassen die Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse besuchen. In Berufen, in denen viele Erwachsene den Berufsabschluss nachholen, gibt es spezielle Vorbereitungskurse. Sie können sich auch selbstständig mit den Ausbildungsunterlagen auf das Qualifikationsverfahren vorbereiten.

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  • Einholen der erforderlichen Informationen zur Zulassung und den Vorbereitungsmöglichkeiten z. B. bei einem Besuch eines Informationsanlasses Berufsabschluss für Erwachsene
  • Selbstständiges Planen der Vorbereitung und Festlegen des Prüfungsjahrs
  • Gesuch für die Zulassung zum Verfahren im Zulassungstool stellen (Link erhalten Sie am Informationsanlass oder auf Anfrage bei der Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene)
  • Erhalt des Bescheids über die Zulassung per Mail (bei vorläufiger Ablehnung der Zulassung kann ein neues Gesuch gestellt werden, sobald die Voraussetzungen erfüllt werden)
  • Absolvieren der geplanten Vorbereitung und der Abschlussprüfung
  • Erhalt des EBA bzw. EFZ bei bestandener Abschlussprüfung

  • Sie haben fünf Jahre Berufserfahrung (Zulassungsvoraussetzungen gem. Art. 32 BBV).
  • Sie haben spezifische Berufserfahrung gemäss der Bildungsverordnung im angestrebten Beruf (siehe Berufsverzeichnis).
  • Sie wohnen im Kanton Zürich.
  • Eine Anstellung ist nicht zwingend, ausser es findet im Rahmen des Qualifikationsverfahrens eine praktische Prüfung im Betrieb statt.
  • Empfehlung: Ihre Deutschkenntnisse entsprechen mindestens Sprachniveau B1. In einigen Berufen, vor allem in denen mit regelmässigem Kontakt mit Menschen, ist das Deutschniveau B2 von Vorteil.

Das Qualifikationsverfahren kann berufsbegleitend (ohne Lehrvertrag) absolviert werden. Sie planen selbstständig die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und legen deshalb auch selbst fest, in welchem Jahr Sie die Prüfung absolvieren. Die Prüfungen finden jeweils im Frühjahr statt.

Kosten

Das Qualifikationsverfahren und die Abschlussprüfung sind kostenlos. Allfällige Materialkosten können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Der Unterricht in einer Regelklasse (mit Jugendlichen) an einer Berufsfachschule im Kanton Zürich für die Prüfungsvorbereitung ist kostenlos. Alle anderen Angebote (überbetriebliche Kurse, spezielle Vorbereitung bei privaten Anbietern, ausserkantonale Vorbereitung) sind kostenpflichtig. Falls Ihr Arbeitgeber sich an diesen Kosten beteiligt, kann es zu einer Verpflichtung durch den Arbeitgeber kommen.

Mögliche Berufe

Alle Berufe sind möglich, ausser Informatiker/in EFZ, ICT-Fachmann/-frau EFZ, Mediamatiker/in EFZ.

Validierungsverfahren

Sie haben bereits viel Erfahrung im angestrebten Beruf? Sie wollen Ihre Erfahrung für einen Berufsabschluss anerkennen lassen? Dann könnte das Validierungsverfahren der geeignete Weg für Sie sein.

Beim Validierungsverfahren müssen Sie Ihre Berufserfahrungen und Ihr erworbenes Wissen und Können für den betreffenden Beruf schriftlich und praktisch nachweisen. Sie stellen hierzu ein Dossier zusammen. Dieses wird beurteilt und vorhandene Kompetenzen werden anerkannt. Wissenslücken schliessen Sie in der ergänzenden Bildung. Dafür durchlaufen Sie fünf Phasen, bei denen Sie nach Bedarf begleitet und unterstützt werden.

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  • Sie haben fünf Jahre Berufserfahrung (Zulassungsvoraussetzungen gem. Art. 32 BBV).
  • Sie haben spezifische Berufserfahrung gemäss der Bildungsverordnung im angestrebten Beruf (siehe Berufsverzeichnis).
  • Die Zuweisung (Kostengutsprache) erfolgt durch den Wohnortkanton.
  • Die Zulassung erfolgt durch den Verfahrenskanton.
  • Eine Anstellung ist nicht notwendig.
  • Empfehlung: Ihre Deutschkenntnisse entsprechen mindestens Sprachniveau B1. In einigen Berufen, vor allem in denen mit regelmässigem Kontakt mit Menschen, ist das Deutschniveau B2 von Vorteil.

  • Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ
  • Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ
  • ICT-Fachfrau/-Fachmann EFZ
  • Informatiker/in EFZ
  • Logistiker/in EFZ

Nachdem Sie den obligatorischen Informationsanlass besucht haben, können Sie beim Wohnkanton die Zuweisung und Kostengutsprache für ein ausserkantonales Verfahren beantragen. 

Der erste Schritt ins Validierungsverfahren ist der Besuch des obligatorischen Informationsanlasses. Dort erhalten Sie Informationen darüber, welche Wege es zum Erhalt des eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) gibt. Darüber hinaus erfahren Sie, wie das Validierungsverfahren abläuft und was Sie in den einzelnen Phasen tun müssen.

Hier können Sie sich zum ersten obligatorischen Informationsanlass anmelden:

Informatiker/in EFZ 2014

Aufgrund des Wechsels der Bildungsverordnung ist der Einstieg in das Validierungsverfahren Informatiker/in EFZ 2014 nicht mehr möglich.

Das Validierungsverfahren gemäss der neuen Bildungsverordnung ist im Aufbau.

Wir werden darüber informieren.

Beratung

Individuelle Beratung und Information rund um Berufsabschluss für Erwachsene erhalten Sie in der Fachstelle im biz Oerlikon. Gerne können Sie sich telefonisch für einen Beratungstermin anmelden.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 97 40


Bürozeiten

Montag
13.30 bis 16.30 Uhr

Dienstag
9.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.30 Uhr

Mittwoch
13.30 bis 16.30 Uhr 

Donnerstag
9.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.30 Uhr

Freitag
9.00 bis 12.00 Uhr

E-Mail

berufsabschluss.erwachsene@ajb.zh.ch

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