Hier finden Sie die öffentlichen Auflagen des Flughafens Zürich.
Flughafen Zürich
Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau der Mobilfunkanlage KFSR
Auflagendetails
Start Auflage
6. Februar 2026
Ende Auflage
10. März 2026
Gesuchstellerin
Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich
Gegenstand
- Bau der 4G/5G Mobilfunkanlage KFSR am Werkstattgebäude U15. Ein Antennenmast mit drei Sektorantennen wird seitlich am Gebäude montiert.
- Die Systemtechnik wird neben dem Antennenmast am Gebäude installiert.
Standort
Flughafengebiet, luftseitig, Dock B, Grundstück Kat.-Nr. 3139.15 (Kloten).
Verfahren
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).
Anhörung
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen an.
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen können vom 9. Februar bis und mit dem 10. März 2026 anfolgender Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:
- Stadt Kloten, Info-Schalter, Erdgeschoss, Kirchgasse 7, 8302 Kloten.
Das Vorhaben wird ausgesteckt.
Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.
Hinweise
Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen (Art. 11a VwVG).
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).
Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.
6. Februar 2026
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kanton Zürich, Amt für Mobilität
Dokumente
Flughafen ZürichGesuch um Plangenehmigung für den Neubau der Mobilfunkanlage KFTA
Auflagendetails
Start Auflage
6. Februar 2026
Ende Auflage
10. März 2026
Gesuchstellerin
Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich
Gegenstand
- Bau der 4G/5G Mobilfunkanlage KFTA auf dem Dach des Docks A. Es werden zwei freistehende Antennenmasten mit zwei, respektive einer Sektorantenne erstellt.
- Die Systemtechnik wird im Aussenbereich des Lichthofs erstellt.
Standort
Flughafengebiet, luftseitig, Dock A, Grundstück Kat.-Nr. 3139.15 (Kloten).
Verfahren
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).
Anhörung
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen an.
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen können vom 9. Februar bis und mit dem 10. März 2026 anfolgender Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:
- Stadt Kloten, Info-Schalter, Erdgeschoss, Kirchgasse 7, 8302 Kloten.
Das Vorhaben wird ausgesteckt.
Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.
Hinweise
Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen(Art. 11a VwVG).
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).
Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.
6. Februar 2026
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kanton Zürich, Amt für Mobilität
Dokumente
Flughafen Zürich
Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau einer Polycomanlage (KLAP) und Anpassungen an der Mobilfunkanlage ZFPA
Auflagendetails
Start Auflage
6. Februar 2026
Ende Auflage
10. März 2026
Gesuchstellerin
Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich
Gegenstand
- Erstellen zweier Antennenmasten mit Polycom Antennen (KLAP) des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit auf dem Parkhaus 1.
- Technische Anpassungen an den Mobile-Providerstandorten im betroffenen NIS-Perimeter.
- Anpassung des K-Faktors am Swisscom Standort ZFPA.
Standort
Flughafengebiet, landseitig, Parkhaus 1, Grundstück Kat.-Nr. 3139.15 (Kloten).
Verfahren
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).
Anhörung
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen an.
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen können vom 9. Februar bis und mit dem 10. März 2026 anfolgender Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:
- Stadt Kloten, Info-Schalter, Erdgeschoss, Kirchgasse 7, 8302 Kloten.
Das Vorhaben wird ausgesteckt.
Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.
Hinweise
Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen(Art. 11a VwVG).
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).
Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.
6. Februar 2026
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kanton Zürich, Amt für Mobilität
Dokumente
Flughafen Zürich
Gesuch um Plangenehmigung für den Neu- resp. Umbau der Mobilfunkanlagen KFFO, KLEN und KFPS
Auflagendetails
Start Auflage
6. Februar 2026
Ende Auflage
10. März 2026
Gesuchstellerin
Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich
Gegenstand
- Bau der 4G/5G Mobilfunkanlage KFFO an einem Dachaufbau des Gebäudes Fracht Ost. Zwei Sektorantennen werden seitlich an der Fassade montiert. Die Systemtechnik wird im Technikraum des Dachaufbaus verbaut.
- Umbau der Mobilfunkanlage KLEN zur 4G/5G-Anlage an zwei bestehenden Antennenmasten auf dem Bürohaus Fracht. Die Systemtechnik wird an den Masten und im Technikraum des Gebäudes verbaut.
- Bau der 4G/5G Mobilfunkanlage KFPS auf dem Gebäude Parking 6. Ein Antennenmast mit zwei Sektorantennen wird seitlich an einem Dachaufbau befestigt. Die Systemtechnik wird im Aussenbereich neben dem Dachaufbau verbaut.
Standort
Flughafengebiet, luft- und landseitig, an der Frachtstrasse, auf und an den Gebäuden Fracht Ost, Bürogebäude Fracht sowie Parking 6, Grundstück Kat.-Nr. 3139.15 (Kloten).
Verfahren
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).
Anhörung
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen an.
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen können vom 9. Februar bis und mit dem 10. März 2026 anfolgender Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:
- Stadt Kloten, Info-Schalter, Erdgeschoss, Kirchgasse 7, 8302 Kloten.
Die Anlagen KFFO und KFPS werden ausgesteckt, die Masten der Anlage KLEN bestehen bereits.
Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.
Hinweise
Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen(Art. 11a VwVG).
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).
Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.
6. Februar 2026
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kanton Zürich, Amt für Mobilität
Flughafen Zürich
Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau der Mobilfunkanlagen KFTB und KFTX
Auflagendetails
Start Auflage
6. Februar 2026
Ende Auflage
10. März 2026
Gesuchstellerin
Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich
Gegenstand
- Bau der 4G/5G Mobilfunkanlage KFTB am Vorfeldturm des Standplatzes B38. Zwei Sektorantennen werden an der Fassade montiert.
- Bau der 4G/5G Mobilfunkanlage KFTX am Vorfeldturm des Standplatzes B43. Zwei Sektorantennen werden an der Fassade montiert.
- Die Systemtechnik wird im Technikraum des jeweiligen Vorfeldturms verbaut.
Standort
Flughafengebiet, luftseitig, Dock B, Grundstück Kat.-Nr. 3139.15 (Kloten).
Verfahren
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).
Anhörung
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen an.
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen können vom 9. Februar bis und mit dem 10. März 2026 anfolgender Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:
- Stadt Kloten, Info-Schalter, Erdgeschoss, Kirchgasse 7, 8302 Kloten.
Das Vorhaben wird ausgesteckt.
Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.
Hinweise
Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen(Art. 11a VwVG).
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).
Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.
6. Februar 2026
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kanton Zürich, Amt für Mobilität
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Kontakt
Amt für Mobilität – Abteilung Flughafen/Luftverkehr
Ansprechperson Philippe Gunzenhauser