Öffentliche Auflagen Luftfahrt

Hier finden Sie die öffentlichen Auflagen des Flughafens Zürich.

Flughafen Zürich
Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau der Mobilfunkanlage KFSR

Auflagendetails

Start Auflage 

6. Februar 2026

Ende Auflage

10. März 2026

Gesuchstellerin

Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand

  • Bau der 4G/5G Mobilfunkanlage KFSR am Werkstattgebäude U15. Ein Antennenmast mit drei Sektorantennen wird seitlich am Gebäude montiert.
  • Die Systemtechnik wird neben dem Antennenmast am Gebäude installiert.

Standort

Flughafengebiet, luftseitig, Dock B, Grundstück Kat.-Nr. 3139.15 (Kloten).

Verfahren

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Anhörung

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kan­ton Zürich und die interessierten Bundesstellen an.

Öffentliche Auflage

Die Gesuchsunterlagen können vom 9. Februar bis und mit dem 10. März 2026 anfolgender Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:

  • Stadt Kloten, Info-Schalter, Erdgeschoss, Kirchgasse 7, 8302 Kloten.

Das Vorhaben wird ausgesteckt. 

Einsprachen

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfah­rensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise

Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollek­tiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, wel­che die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeich­nen (Art. 11a VwVG).

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfah­ren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.

6. Februar 2026

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kanton Zürich, Amt für Mobilität

Flughafen ZürichGesuch um Plangenehmigung für den Neubau der Mobilfunkanlage KFTA

Auflagendetails

Start Auflage 

6. Februar 2026

Ende Auflage

10. März 2026

Gesuchstellerin

Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand

  • Bau der 4G/5G Mobilfunkanlage KFTA auf dem Dach des Docks A. Es werden zwei freistehende Antennenmasten mit zwei, respektive einer Sektorantenne erstellt.
  • Die Systemtechnik wird im Aussenbereich des Lichthofs erstellt.

Standort

Flughafengebiet, luftseitig, Dock A, Grundstück Kat.-Nr. 3139.15 (Kloten).

Verfahren

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Anhörung

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kan­ton Zürich und die interessierten Bundesstellen an.

Öffentliche Auflage

Die Gesuchsunterlagen können vom 9. Februar bis und mit dem 10. März 2026 anfolgender Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:

  • Stadt Kloten, Info-Schalter, Erdgeschoss, Kirchgasse 7, 8302 Kloten.

Das Vorhaben wird ausgesteckt. 

Einsprachen

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfah­rensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise

Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollek­tiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, wel­che die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeich­nen(Art. 11a VwVG).

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfah­ren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.

6. Februar 2026

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kanton Zürich, Amt für Mobilität

Flughafen Zürich
Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau einer Polycomanlage (KLAP) und Anpassungen an der Mobilfunkanlage ZFPA

Auflagendetails

Start Auflage 

6. Februar 2026

Ende Auflage

10. März 2026

Gesuchstellerin

Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand

  • Erstellen zweier Antennenmasten mit Polycom Antennen (KLAP) des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit auf dem Parkhaus 1.
  • Technische Anpassungen an den Mobile-Providerstandorten im betroffenen NIS-Perimeter.
  • Anpassung des K-Faktors am Swisscom Standort ZFPA.

Standort

Flughafengebiet, landseitig, Parkhaus 1, Grundstück Kat.-Nr. 3139.15 (Kloten).

Verfahren

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Anhörung

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kan­ton Zürich und die interessierten Bundesstellen an.

Öffentliche Auflage

Die Gesuchsunterlagen können vom 9. Februar bis und mit dem 10. März 2026 anfolgender Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:

  • Stadt Kloten, Info-Schalter, Erdgeschoss, Kirchgasse 7, 8302 Kloten.

Das Vorhaben wird ausgesteckt. 

Einsprachen

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfah­rensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise

Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollek­tiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, wel­che die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeich­nen(Art. 11a VwVG).

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfah­ren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.

6. Februar 2026

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kanton Zürich, Amt für Mobilität

Flughafen Zürich
Gesuch um Plangenehmigung für den Neu- resp. Umbau der Mobilfunkanlagen KFFO, KLEN und KFPS

Auflagendetails

Start Auflage 

6. Februar 2026

Ende Auflage

10. März 2026

Gesuchstellerin

Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand

  • Bau der 4G/5G Mobilfunkanlage KFFO an einem Dachaufbau des Gebäudes Fracht Ost. Zwei Sektorantennen werden seitlich an der Fassade montiert. Die Systemtechnik wird im  Technikraum des Dachaufbaus verbaut.
  • Umbau der Mobilfunkanlage KLEN zur 4G/5G-Anlage an zwei bestehenden Antennenmasten auf dem Bürohaus Fracht. Die Systemtechnik wird an den Masten und im Technikraum des Gebäudes verbaut.
  • Bau der 4G/5G Mobilfunkanlage KFPS auf dem Gebäude Parking 6. Ein Antennenmast mit zwei Sektorantennen wird seitlich an einem Dachaufbau befestigt. Die Systemtechnik wird im Aussenbereich neben dem Dachaufbau verbaut.

Standort

Flughafengebiet, luft- und landseitig, an der Frachtstrasse, auf und an den Gebäuden Fracht Ost, Bürogebäude Fracht sowie Parking 6, Grundstück Kat.-Nr. 3139.15 (Kloten).

Verfahren

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Anhörung

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kan­ton Zürich und die interessierten Bundesstellen an.

Öffentliche Auflage

Die Gesuchsunterlagen können vom 9. Februar bis und mit dem 10. März 2026 anfolgender Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:

  • Stadt Kloten, Info-Schalter, Erdgeschoss, Kirchgasse 7, 8302 Kloten.

Die Anlagen KFFO und KFPS werden ausgesteckt, die Masten der Anlage KLEN bestehen bereits. 

Einsprachen

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfah­rensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise

Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollek­tiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, wel­che die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeich­nen(Art. 11a VwVG).

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfah­ren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.

6. Februar 2026

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kanton Zürich, Amt für Mobilität

Flughafen Zürich
Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau der Mobilfunkanlagen KFTB und KFTX

Auflagendetails

Start Auflage 

6. Februar 2026

Ende Auflage

10. März 2026

Gesuchstellerin

Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand

  • Bau der 4G/5G Mobilfunkanlage KFTB am Vorfeldturm des Standplatzes B38. Zwei Sektorantennen werden an der Fassade montiert.
  • Bau der 4G/5G Mobilfunkanlage KFTX am Vorfeldturm des Standplatzes B43. Zwei Sektorantennen werden an der Fassade montiert.
  • Die Systemtechnik wird im Technikraum des jeweiligen Vorfeldturms verbaut.

Standort

Flughafengebiet, luftseitig, Dock B, Grundstück Kat.-Nr. 3139.15 (Kloten).

Verfahren

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Anhörung

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kan­ton Zürich und die interessierten Bundesstellen an.

Öffentliche Auflage

Die Gesuchsunterlagen können vom 9. Februar bis und mit dem 10. März 2026 anfolgender Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:

  • Stadt Kloten, Info-Schalter, Erdgeschoss, Kirchgasse 7, 8302 Kloten.

Das Vorhaben wird ausgesteckt. 

Einsprachen

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfah­rensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise

Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollek­tiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, wel­che die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeich­nen(Art. 11a VwVG).

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfah­ren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.

6. Februar 2026

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kanton Zürich, Amt für Mobilität

Kontakt

Amt für Mobilität – Abteilung Flughafen/Luftverkehr

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 83 81

Ansprechperson Philippe Gunzenhauser

E-Mail

lfg.afm@vd.zh.ch

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